Allgemeine Geschäftsbedingungen

Goldene Momente, David Unger Stand: Juli 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

1a. Begriffsbestimmungen

2. Leistungen

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

4. Termine und Stornierungen

5. Buchungsanfragen und Vertragsabschluss

6. Preise und Zahlung

7. Anfahrt

8. Hardware, Software und Handel

9. Eigentumsvorbehalt

10. Gewährleistung und Garantie

11. Unternehmerische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

12. Datensicherung

13. Fernwartung

14. Drittanbieter, Cloud-Dienste und Open-Source-Software

15. KI-Systeme und KI-generierte Inhalte

16. Smart Home, Digital Health und Assistenzsysteme

17. Cybersecurity

18. Haftung

19. Wartung, Support und Verfügbarkeit

20. Preisänderungen bei laufenden Leistungen

21. Einsatz von Dritten

22. Ablehnung oder Abbruch von Leistungen

23. Rücktrittsrecht für Verbraucher

24. Datenschutz

25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

26. Streitbeilegung

27. Salvatorische Klausel

28. AI-First Architecture

29. Chatbots, Voicebots und KI-Assistenten

30. Agentensysteme und Automatisierungen

31. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

32. Vertraulichkeit

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Dienstleistungs-, Schulungs-, Planungs-, Integrations-, Umsetzungs-, Wartungs-, Support-, Handels- und Unterstützungsleistungen von Goldene Momente, David Unger, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Sie gelten insbesondere für KI-Beratung, AI-First Architecture, Chatbot- und Voicebot-Lösungen, KI-Assistenten und Agentensysteme, Automatisierungen, lokale und cloudbasierte KI-Systeme, Smart Home, Digital Health sowie Netzwerk- und IT-Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Goldene Momente diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen Goldene Momente und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

1a. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

2. Leistungen

Goldene Momente erbringt je nach Vereinbarung Beratungs-, Planungs-, Schulungs-, Unterstützungs-, Integrations-, Handels- und Umsetzungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Buchung, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder der individuellen Vereinbarung. Bei Widersprüchen ist die jeweils individuellere und zeitlich jüngere Vereinbarung maßgeblich.

Die Leistungen können insbesondere AI-First Architecture, Chatbot- und Voicebot-Lösungen, KI-Assistenten, Agentensysteme, Automatisierungen sowie Wissensmanagement unter Einsatz von Retrieval-Augmented Generation (RAG) umfassen.

Die Umsetzung kann durch Goldene Momente, durch den Kunden selbst oder gemeinsam erfolgen.

Beratungsleistungen stellen Empfehlungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und des jeweiligen Stands der Technik dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Passwörter, Freigaben, Ansprechpartner und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen. Er hat Goldene Momente auf für die Leistungserbringung wesentliche besondere Risiken und rechtliche oder technische Anforderungen hinzuweisen.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Mitwirkungsmängel gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Zusätzlicher, erforderlicher und nachgewiesener Aufwand kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert verrechnet werden.

4. Termine und Stornierungen

Terminabsagen oder Terminverschiebungen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.

Bei einer späteren Absage oder Verschiebung kann Goldene Momente 50 % des für den Termin vereinbarten Entgelts als pauschalierten Ersatz des dadurch entstandenen Ausfalls verrechnen. Ist Goldene Momente bereits am vereinbarten Leistungsort eingetroffen, kann das vereinbarte Entgelt zur Gänze verrechnet werden. Bereits erbrachter Aufwand bleibt jedenfalls verrechenbar.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Goldene Momente bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

5. Buchungsanfragen und Vertragsabschluss

Mit dem Absenden eines Formulars, einer Online-Buchung, einer Kontaktanfrage oder einer sonstigen Anfrage über die Website übermittelt der Kunde lediglich eine unverbindliche Anfrage.

Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme oder Bestätigung durch Goldene Momente zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen, sofern nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder individueller Vereinbarung eine bestimmte Form erforderlich ist.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils vereinbarten Preise laut Angebot, Buchung, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung kann nach Vereinbarung unmittelbar nach Leistungserbringung oder per Rechnung erfolgen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten sind zu ersetzen, soweit der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten hat und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

7. Anfahrt

Anfahrten innerhalb des Bezirks Weiz sowie in Graz und Graz-Umgebung sind grundsätzlich im vereinbarten Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für Einsätze außerhalb dieses Gebiets können zusätzliche Fahrtkosten verrechnet werden, wenn diese vorab vereinbart wurden.

8. Hardware, Software und Handel

Goldene Momente bietet neben Beratungs- und Dienstleistungen auch den Verkauf sowie die Vermittlung von Hardware, Software, Software-as-a-Service (SaaS), API-Diensten, KI-Plattformen, Cloud-Diensten und sonstigen Produkten an.

Hardware, Software und sonstige Produkte können je nach Vereinbarung durch den Kunden selbst, durch Goldene Momente im Namen und auf Rechnung des Kunden oder durch Goldene Momente im eigenen Namen beschafft werden. Bei einer Vermittlung kommt der Vertrag über das vermittelte Produkt oder den vermittelten Dienst unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

Von Drittanbietern bekannt gegebene Lieferzeiten, Verfügbarkeiten und Preise können sich ändern. Goldene Momente informiert den Kunden über erkennbare Änderungen unverzüglich. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden und ausdrücklich vereinbarte Liefertermine bleiben unberührt.

Laufende Lizenz-, Cloud- und Abonnementkosten sowie nutzungsabhängige Entgelte für SaaS-, API- und KI-Dienste sind vom Kunden zu tragen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ihre Höhe und Abrechnung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und, bei einem unmittelbaren Vertrag des Kunden mit einem Drittanbieter, nach dessen Vertragsbedingungen.

9. Eigentumsvorbehalt

Von Goldene Momente im eigenen Namen gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des dafür vereinbarten Entgelts Eigentum von Goldene Momente.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Goldene Momente Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.

10. Gewährleistung und Garantie

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie, soweit anwendbar, des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unter Berücksichtigung der unternehmerischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß Kapitel 11.

Bei Software-, Cloud- und KI-Diensten bezieht sich die Gewährleistung auf die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität sowie auf die gesetzlich geschuldete Vertragsmäßigkeit. Goldene Momente gewährleistet nicht, dass solche Dienste ohne jede Unterbrechung oder mit jeder beliebigen Hard- oder Software funktionieren, sofern eine bestimmte Verfügbarkeit oder Kompatibilität nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern über digitale Leistungen bleiben insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und erforderliche Updates nach dem VGG unberührt.

Garantien bestehen ausschließlich, wenn sie von Goldene Momente ausdrücklich zugesagt oder vom jeweiligen Hersteller gewährt werden. Inhalt und Umfang einer Garantie richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.

11. Unternehmerische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Ist das Geschäft für beide Parteien unternehmensbezogen, hat der Kunde gelieferte Waren nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich zu untersuchen und festgestellte oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbare Mängel binnen angemessener Frist anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist dieser binnen angemessener Frist nach seiner Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 UGB.

Erbrachte Dienstleistungen und sonstige Arbeitsergebnisse hat ein Unternehmer nach Übergabe oder Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Beanstandungen spätestens binnen sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte bei verborgenen Mängeln bleiben unberührt.

12. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an seinen Systemen, Geräten oder Datenbeständen eine vollständige, aktuelle und funktionsgeprüfte Datensicherung durchzuführen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich zu den von Goldene Momente geschuldeten Leistungen gehört.

Die Haftung für Datenverluste oder Datenbeschädigungen richtet sich nach Kapitel 18. Bei einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß gegen seine Datensicherungspflicht ist ein Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.

13. Fernwartung

Sofern vereinbart, können Leistungen mittels Fernwartung erbracht werden. Dies umfasst insbesondere Fernzugriffe auf IT- und Cloud-Systeme, KI-Systeme sowie Agentensysteme. Der Kunde entscheidet über die Freigabe des Fernzugriffs auf seine Systeme und stellt sicher, dass er zur Erteilung dieser Freigabe berechtigt ist.

Einschränkungen, Unterbrechungen oder Ausfälle von Internetverbindungen, Fernwartungssoftware oder Systemen Dritter können die Leistungserbringung beeinträchtigen. Die Haftung von Goldene Momente richtet sich in diesen Fällen nach Kapitel 18.

14. Drittanbieter, Cloud-Dienste und Open-Source-Software

Goldene Momente kann im vereinbarten Umfang Software, Cloud-Dienste, KI-Systeme, Smart-Home-Plattformen, Open-Source-Software und sonstige Dienste Dritter einbinden. Dazu können insbesondere Microsoft Azure OpenAI, OpenAI, lokale Large Language Models (lokale LLMs) und API-Dienste gehören.

Soweit der Kunde selbst einen Vertrag mit einem Drittanbieter abschließt, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter dessen Vertrags- und Lizenzbedingungen. Goldene Momente schuldet in diesem Fall weder die Leistungen des Drittanbieters noch dessen dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Kompatibilität, Weiterentwicklung oder Preisgestaltung.

Änderungen oder die Einstellung von Drittanbieterleistungen können Anpassungen der vereinbarten Lösung erforderlich machen. Erforderliche Anpassungsleistungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zwingende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen Goldene Momente bleiben unberührt.

15. KI-Systeme und KI-generierte Inhalte

Bei der Nutzung von KI-Systemen können insbesondere unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche oder ungeeignete Ergebnisse entstehen. Dies gilt auch für sogenannte Halluzinationen generativer KI.

Identische Eingaben können insbesondere aufgrund von Modellupdates, Modelländerungen oder nichtdeterministischen Verarbeitungsprozessen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

KI-Systeme können Quellen unvollständig, fehlerhaft oder gar nicht angeben sowie nicht existente oder unzutreffende Quellen erzeugen. Sämtliche Quellenangaben und daraus gezogene Schlussfolgerungen sind vom Kunden vor einer Verwendung eigenverantwortlich zu überprüfen.

Der Kunde hat KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Umsetzung entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck fachlich und rechtlich durch ausreichend qualifizierte Personen zu prüfen. KI-Systeme dürfen nicht ohne die gesetzlich oder vertraglich erforderliche menschliche Aufsicht für Entscheidungen eingesetzt werden.

Goldene Momente schuldet keinen bestimmten Inhalt, keine Vollständigkeit und kein bestimmtes Ergebnis eines eingesetzten KI-Systems.

Die Parteien haben die Verpflichtungen aus dem EU AI Act und sonstigen Rechtsvorschriften eigenverantwortlich einzuhalten, soweit diese für sie nach ihrer jeweiligen Rolle sowie sachlich, persönlich und zeitlich anwendbar sind. Der Kunde hat Goldene Momente über einen beabsichtigten Einsatz in besonders regulierten oder sicherheitskritischen Bereichen, insbesondere über einen möglichen Hochrisiko-Einsatz, vor Vertragsabschluss vollständig zu informieren. Goldene Momente schuldet eine rechtliche Konformitätsprüfung oder die Übernahme gesetzlicher Betreiber- oder Anbieterpflichten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzlich erforderliche Transparenzhinweise, insbesondere bei der direkten Interaktion natürlicher Personen mit einem KI-System oder bei künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten, sind von der jeweils gesetzlich verpflichteten Partei bereitzustellen, soweit die betreffenden Vorschriften nach Maßgabe ihrer jeweiligen Anwendbarkeit gelten.

16. Smart Home, Digital Health und Assistenzsysteme

Smart-Home-, Sicherheits-, Assistenz-, AAL-, Gesundheits- und Überwachungssysteme dienen ausschließlich der Unterstützung und Komfortsteigerung, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende, gesetzlich zulässige Beschaffenheit oder Funktion vereinbart wurde.

Sie ersetzen weder persönliche Aufsicht, Betreuung, Pflege, medizinische Beratung, zugelassene medizinische Geräte, Notrufeinrichtungen noch professionelle Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde bleibt für seine Sicherheit, Gesundheitsvorsorge und die regelmäßige Kontrolle der Systeme verantwortlich.

Goldene Momente erbringt keine medizinische Diagnose, Behandlung oder sonstige Heilkunde, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und berufsrechtlich zulässig ist.

17. Cybersecurity

Goldene Momente erbringt die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stands der Technik, soweit dies nach Art, Umfang und Preis der vereinbarten Leistung geschuldet ist.

Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Datenverlust, Sicherheitsvorfällen oder technischen Ausfällen kann nicht gewährleistet werden. Der Kunde hat die ihm empfohlenen und zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, Zugangsdaten geschützt aufzubewahren, Berechtigungen regelmäßig zu prüfen und verfügbare sicherheitsrelevante Updates innerhalb angemessener Frist einzuspielen, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich Goldene Momente übertragen wurden.

18. Haftung

Goldene Momente haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie uneingeschränkt für Personenschäden.

Gegenüber Verbrauchern haftet Goldene Momente auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen; dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

Goldene Momente haftet nicht für Umstände, die ausschließlich der Sphäre des Kunden oder eines vom Kunden unmittelbar beauftragten Drittanbieters zuzurechnen sind, insbesondere für unrichtige, unvollständige oder widersprüchliche Kundendaten und Kundenvorgaben, nicht freigegebene Änderungen, fehlerhafte Konfigurationen des Kunden oder Entscheidungen des Kunden auf Grundlage ungeprüfter KI-Ergebnisse. Dasselbe gilt für nicht von Goldene Momente zu vertretende Ausfälle von Stromversorgung, Internetzugängen, Mobilfunknetzen, Cloud-Diensten, Herstellerdiensten, Drittanbietersoftware oder Fremdprodukten.

Goldene Momente haftet nicht für Schäden aus Entscheidungen, die der Kunde oder ein Dritter entgegen den vereinbarten Prüf-, Freigabe- oder Aufsichtspflichten ausschließlich auf Grundlage von KI-generierten Ergebnissen trifft, sofern Goldene Momente den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Bei einem Mitverschulden des Kunden, insbesondere wegen unterlassener Datensicherung, unzureichender Prüfung von KI-Ergebnissen oder Missachtung zumutbarer Sicherheits- und Warnhinweise, ist § 1304 ABGB anzuwenden.

Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, dem Gewährleistungsrecht und sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Die in diesem Kapitel vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Goldene Momente.

19. Wartung, Support und Verfügbarkeit

Laufende Betreuung, Wartung, Monitoring, Updates oder Supportleistungen sind nicht Bestandteil einer einmaligen Beratung oder Installation, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Goldene Momente bietet keinen Notfall-, Bereitschafts- oder 24/7-Support und keine sofortige Bearbeitung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Digitale Dienste können insbesondere aufgrund geplanter Wartungen, erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen oder technischer Störungen zeitweise nicht verfügbar sein. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Goldene Momente wird eigene planbare Wartungsarbeiten, soweit zumutbar, so durchführen, dass die Beeinträchtigung des Kunden möglichst gering bleibt.

Modellupdates sowie damit verbundene Änderungen der Funktionalität oder Ausgabequalität können bei KI- und Drittanbieterdiensten auftreten. Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar, soweit die Leistung weiterhin der ausdrücklich vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Vertragsmäßigkeit entspricht. Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem VGG, bleiben unberührt.

20. Preisänderungen bei laufenden Leistungen

Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen laufenden Verträgen, Wartungsvereinbarungen oder Servicepaketen kann Goldene Momente das vereinbarte Entgelt höchstens einmal jährlich in jenem Ausmaß anpassen, in dem sich der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index seit Vertragsabschluss oder seit der letzten Preisanpassung verändert hat. Eine Indexsenkung ist in gleicher Weise zu berücksichtigen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.

Nachweisliche Preisänderungen von Cloud-, SaaS-, API-, Lizenz- und KI-Diensten dürfen bei laufenden Leistungen in dem Ausmaß weitergegeben werden, in dem sie die vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar betreffen. Preissenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Gegenüber Verbrauchern wird eine solche Preisänderung nur wirksam, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Goldene Momente informiert den Verbraucher so rechtzeitig vor dem vorgesehenen Inkrafttreten, dass ihm eine angemessene Überlegungs- und Reaktionsmöglichkeit verbleibt. Ist die Änderung für den Verbraucher nicht bloß geringfügig, kann er den betroffenen laufenden Vertrag bis zum vorgesehenen Inkrafttreten der Änderung kostenfrei kündigen.

Andere, von den vorstehenden Absätzen nicht erfasste Preisänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Wird einem Verbraucher eine solche Änderung angeboten, tritt sie ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht in Kraft. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt; bereits vollständig vorausbezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende sind anteilig zu erstatten.

21. Einsatz von Dritten

Goldene Momente ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Dienstnehmer, Subunternehmer, Partnerunternehmen oder sonstige entsprechend qualifizierte Dritte heranzuziehen. Goldene Momente bleibt dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich lediglich eine Vermittlung vereinbart wurde.

Soweit ein Dritter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird Goldene Momente die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen und Maßnahmen treffen.

22. Ablehnung oder Abbruch von Leistungen

Goldene Momente ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, vorübergehend zu unterbrechen oder aus wichtigem Grund abzubrechen, wenn deren Erbringung oder Fortsetzung technisch unmöglich, rechtlich unzulässig oder unzumutbar ist, erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen, der Kunde erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Nachfrist nicht erbringt oder mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist.

Soweit der Kunde den Grund zu vertreten hat, bleiben bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und nachweislich angefallener Aufwand verrechenbar. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Hat Goldene Momente den Grund zu vertreten, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.

23. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses und bei Kaufverträgen grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt. Die gesetzlich vorgeschriebene gesonderte Rücktrittsbelehrung bleibt maßgeblich.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Goldene Momente vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, und tritt er vor vollständiger Leistungserbringung zurück, hat er nach Maßgabe des § 16 FAGG einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen am vertraglich vereinbarten Gesamtumfang entspricht.

Bei einer Dienstleistung, für die der Verbraucher zur Zahlung verpflichtet ist, erlischt das Rücktrittsrecht bei vollständiger Leistungserbringung nur, wenn Goldene Momente mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher vor Beginn der Leistung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Für nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für den Verlust des Rücktrittsrechts. Sonstige gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

24. Datenschutz

Goldene Momente verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften. Ergänzende Informationen, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung der Website in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er Goldene Momente bereitstellt oder deren Verarbeitung er veranlasst, rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Soweit Goldene Momente personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, sowie personenbezogene Daten Dritter nur bereitstellen oder in KI-Systeme eingeben lassen, wenn dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Weitere Informationen über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, insbesondere zu Chatbots, Voicebots, KI-Assistenten, Agentensystemen sowie den damit verbundenen Transparenzpflichten, enthält die KI-Transparenzerklärung von Goldene Momente in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Für Unternehmer wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Goldene Momente vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere bleiben die zwingenden Bestimmungen des § 14 KSchG unberührt.

26. Streitbeilegung

Goldene Momente ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

27. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit sich nicht aus zwingendem Recht etwas anderes ergibt.

An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht einbezogenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Unternehmern gilt, soweit keine gesetzliche Regelung besteht, eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung möglichst nahekommt. Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion oder ergänzende Vertragsauslegung zu deren Nachteil statt.

Die Überschriften dieser AGB dienen ausschließlich der besseren Übersicht und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.

28. AI-First Architecture

Die AI-First Architecture umfasst Beratungs-, Analyse-, Planungs-, Konzeptions-, Integrations-, Umsetzungs- und Optimierungsleistungen für Unternehmen unter Einsatz digitaler Technologien, Künstlicher Intelligenz, Automatisierungen, Agentensystemen sowie Wissensdatenbanken, insbesondere Retrieval-Augmented-Generation-Systemen (RAG).

Goldene Momente arbeitet hersteller-, plattform- und modellneutral. Die Auswahl technischer Lösungen erfolgt nach den vereinbarten fachlichen, wirtschaftlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen des Projekts.

Je nach Projekt können Cloud-, lokale oder hybride Systeme eingesetzt werden. Änderungen technischer Möglichkeiten, Drittanbieterleistungen oder rechtlicher und fachlicher Anforderungen können Anpassungen der Architektur erforderlich machen. Solche Anpassungen sind nur geschuldet, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst oder gesondert beauftragt sind.

Die AI-First Architecture stellt eine individuelle Beratungs-, Planungs- und Umsetzungsleistung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Unternehmenserfolg oder die Erreichung bestimmter Geschäftsziele wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

29. Chatbots, Voicebots und KI-Assistenten

Chatbots, Voicebots und KI-Assistenten dienen der Unterstützung von Informations-, Kommunikations- und Arbeitsprozessen. Sie ersetzen keine menschliche Entscheidung oder individuelle fachliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Personen.

Die bereitgestellten Inhalte ersetzen insbesondere keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung oder sonstige gesetzlich reglementierte Fachberatung.

Art, Umfang, Qualität und Verfügbarkeit der bereitgestellten Funktionen und Antworten hängen insbesondere von den verwendeten KI-Modellen, der Wissensbasis, der Datenqualität, der Internetverbindung und den eingebundenen Drittanbieterdiensten ab und können sich durch deren Änderung verändern.

Eine permanente Verfügbarkeit sowie die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Antworten für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Nutzer entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, soweit diese Informationspflicht nach Maßgabe der sachlichen, persönlichen und zeitlichen Anwendbarkeit der betreffenden Vorschriften besteht und die Interaktion nicht aufgrund der Umstände offensichtlich ist.

30. Agentensysteme und Automatisierungen

Agentensysteme und Automatisierungen führen die vom Kunden beauftragten, freigegebenen oder konfigurierten Abläufe innerhalb des vereinbarten Funktionsumfangs aus.

Der Kunde entscheidet, welche Prozesse automatisiert werden, und bleibt für den produktiven Einsatz, die erforderlichen Freigaben, die rechtliche Zulässigkeit seiner Nutzung sowie seine Geschäftsentscheidungen verantwortlich. Verantwortlichkeiten, Kontroll-, Freigabe- und Eskalationsmechanismen sind nach dem Risiko und Einsatzzweck angemessen festzulegen.

Vor dem produktiven Einsatz hat der Kunde automatisierte Abläufe angemessen zu testen und deren Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu prüfen. Bei wesentlichen Änderungen am System, an den Datenquellen oder am Einsatzbereich ist die Prüfung zu wiederholen.

Die Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Kundenvorgaben, vom Kunden zu vertretenden Fehlkonfigurationen oder nicht ausreichend beaufsichtigten automatisierten Entscheidungen beruhen, richtet sich nach Kapitel 18.

31. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an Konzepten, Architekturen, Dokumentationen, Wissensstrukturen, Prompts, Agentenkonzepten, Automatisierungen, Vorlagen, Software und sonstigen von Goldene Momente entwickelten Unterlagen verbleiben bei Goldene Momente oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Vorbestehende Rechte des Kunden und Rechte Dritter bleiben unberührt. Für Standardsoftware, Open-Source-Software und sonstige Drittinhalte gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält er ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Dieses berechtigt ihn, die Arbeitsergebnisse für den bei Vertragsabschluss erkennbaren eigenen Vertragszweck zu nutzen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die Überlassung von Quellcode, bearbeitbaren Konfigurationsdateien, Prompts oder internen Entwicklungsunterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen, und stellt Goldene Momente von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung schuldhaft verursacht hat. Für Verbraucher gilt diese Freistellung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

32. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich werdenden und als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen Informationen geheim zu halten, ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden und nur jenen Personen zugänglich zu machen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt auch für Informationen, die im Rahmen von Fernwartung, Cloud-Diensten oder KI-Systemen verarbeitet werden.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt oder von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

Gesetzlich, behördlich oder gerichtlich angeordnete Offenlegungen bleiben zulässig. Die offenlegende Partei ist, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren; die Offenlegung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Datenschutz-, Berufs- und Geschäftsgeheimnisvorschriften bleiben unberührt.